Zoll & Gefahrgut

Zoll & Gefahrgut

Wenn bei einem Kunsttransport Zoll und Verpackung zusammenkommen

|

0

min read

Kulturgüter gehören für uns beim internationalen Kunstversand zum Alltag. Meist wissen wir bereits vor der Abholung, welche besonderen Anforderungen zu beachten sind. Bei einem Auftrag war das anders – und ausgerechnet die Sichtung vor der Verpackung brachte uns auf die entscheidende Spur.

Ein wichtiger Bereich unserer täglichen Arbeit ist der Versand von Kunstwerken und Antiquitäten. Über die Jahre haben wir hier viel Erfahrung gesammelt und arbeiten heute regelmäßig mit Auktionshäusern, Kunsthändlern und Käufern zusammen. Gleichzeitig betreuen wir immer wieder Aufträge internationaler Auktionshäuser und organisieren den Versand ersteigerter Objekte über Ländergrenzen hinweg.

Dabei ist Kulturgut für uns kein exotischer Sonderfall.

Bei einem Auktionshaus erhalten wir beispielsweise bei der Abholung bereits die entsprechenden Informationen und Unterlagen, wenn ein Objekt unter besondere kulturgut schutzrechtliche Anforderungen fällt. Bei einem anderen Auktionshaus wissen wir aufgrund der dort gehandelten Objekte von vornherein, dass Kulturgut bei der Abwicklung berücksichtigt werden muss.

Für unsere Arbeit ist das wichtig. Denn bei solchen Objekten müssen zwei Dinge zusammenpassen: Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen für den internationalen Versand berücksichtigen und gleichzeitig eine Verpackung entwickeln, die dem tatsächlichen Zustand des oft alten und empfindlichen Gegenstands gerecht wird.

Bei einem Auftrag funktionierte diese übliche Informationskette ausnahmsweise nicht.

Auf den ersten Blick ein Auftrag wie viele andere

Ein Kunde hatte bei einem Auktionshaus ein Bild in einem Holzrahmen ersteigert. Wir erhielten die Lotnummer und die verfügbaren Informationen zum Objekt. Auf dieser Grundlage kalkulierten wir Abholung, Verpackung und Versand und schickten dem Kunden unser Angebot.

Er nahm es an und wir holten das Bild beim Auktionshaus ab.

Bis dahin gab es für uns keinen Hinweis darauf, dass bei diesem Auftrag eine besondere Abwicklung im Zusammenhang mit Kulturgut notwendig werden würde.

Das änderte sich erst, als das Bild bei uns stand.

Bevor wir Kunstwerke verpacken, sehen wir sie uns genau an. Gerade bei älteren Objekten reicht es nicht, ausschließlich mit Maßen, Gewicht und einigen Bildern aus einem Auktionskatalog zu arbeiten. Materialien verändern sich über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte. Holz kann spröde sein, Oberflächen können empfindlich oder porös werden, Verzierungen und einzelne Bestandteile sehr filigran sein.

Je nach Objekt müssen wir deshalb unter anderem berücksichtigen, wo eine Verpackung Druck aufnehmen darf, welche Bereiche besonders geschützt werden müssen, wie Bewegungen während des Transports verhindert werden und ob Feuchtigkeit oder der direkte Kontakt mit bestimmten Verpackungsmaterialien problematisch sein können.

Ein historischer Rahmen ist dabei nicht einfach nur die stabile Einfassung eines Bildes. Er kann selbst zu den empfindlichsten Bestandteilen des gesamten Objekts gehören.

Bei diesem Auftrag führte genau diese Sichtung noch zu einer ganz anderen Frage.

Der Rahmen gab uns Anlass, die bisherige Einordnung des Auftrags noch einmal zu überprüfen. Dabei wurde deutlich, dass wir vor dem weiteren Versand auch den Kulturgutschutz berücksichtigen mussten.

Aus den Informationen, mit denen wir unser ursprüngliches Angebot erstellt hatten, war das nicht hervorgegangen.

Was Kulturgut beim Versand überhaupt bedeutet

Bei dem Begriff Kulturgut denken viele wahrscheinlich zuerst an berühmte Gemälde, archäologische Funde oder Ausstellungsstücke eines Museums. In der Praxis ist die Einordnung differenzierter.

Die gesetzlichen Regelungen erfassen unterschiedliche Kategorien von Kulturgütern. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt vom konkreten Gegenstand und davon ab, ob er beispielsweise innerhalb der EU oder über deren Außengrenzen verbracht wird. Je nach Regelung spielen dabei unter anderem Kategorie, Alter und Wert eine Rolle. Nicht jedes alte Bild und nicht jede Antiquität benötigt deshalb automatisch eine besondere Genehmigung.

Hinter diesen Vorschriften steht unter anderem das Ziel, den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern und sicherzustellen, dass geschützte Gegenstände rechtmäßig aus ihrem Herkunftsland ausgeführt wurden. Bei geschütztem Kulturgut aus einem UNESCO-Vertragsstaat kann beispielsweise ein Nachweis über die rechtmäßige Ausfuhr erforderlich sein.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten außerdem die entsprechenden Verfahren der EU-Verordnung 2019/880 für die Einfuhr bestimmter Kulturgüter aus Nicht-EU-Staaten vollständig. Die Regelung unterscheidet verschiedene Kategorien und sieht abhängig davon unter anderem Einfuhrgenehmigungen oder Erklärungen des Einführers vor. Die Abwicklung erfolgt über das elektronische ICG-System.

Für unsere tägliche Arbeit muss daraus aber kein juristischer Vortrag werden. Entscheidend ist zunächst eine viel praktischere Frage:

Passen die Informationen, die wir zu einem Auftrag bekommen haben, zu dem Gegenstand, der tatsächlich vor uns steht?

Bei diesem Bild mussten wir diese Frage mit Nein beantworten.

Damit musste auch das Auktionshaus wieder in den Prozess

Wir konnten jetzt nicht einfach nach unserem ursprünglichen Angebot weiterarbeiten.

Das Auktionshaus musste erneut eingebunden werden. Dort musste geprüft werden, welche Voraussetzungen für die Ausfuhr des Objekts in das vorgesehene Zielland bestanden. Anschließend musste für diesen konkreten Fall die erforderliche Exportlizenz beantragt werden.

Solche Genehmigungspflichten sind nicht bei jedem Kulturgut identisch. Für Ausfuhren aus Deutschland hängen sie unter anderem von der Kategorie sowie den einschlägigen Alters- und Wertgrenzen ab; auch die Frage, ob innerhalb der EU oder in einen Drittstaat ausgeführt wird, spielt eine Rolle.

Für unseren Auftrag war jedoch etwas anderes entscheidend: Ein Arbeitsschritt, der normalerweise frühzeitig bekannt gewesen wäre, tauchte diesmal erst auf, nachdem wir das Bild bereits abgeholt hatten.

Und der Kunde hatte zu diesem Zeitpunkt längst einen Preis von uns.

Auch unser ursprüngliches Angebot musste noch einmal auf den Tisch

Unser Angebot beruhte auf den Informationen, die uns bei der Kalkulation zur Verfügung gestanden hatten. Der zusätzliche Aufwand rund um die Kulturgutabwicklung war darin nicht enthalten, weil er aus diesen Angaben nicht erkennbar gewesen war.

Wir wollten die zusätzlichen Arbeiten nicht einfach durchführen und dem Kunden später eine höhere Rechnung präsentieren.

Deshalb informierten wir ihn darüber, was wir bei der Sichtung festgestellt hatten. Wir erklärten, warum sich der weitere Ablauf verändert hatte und welche zusätzlichen Schritte notwendig geworden waren.

Anschließend erstellten wir ein angepasstes Angebot.

Das gehört für uns genauso zu einer sauberen Auftragsabwicklung wie Verpackung, Versand und Zoll. Wenn sich die Voraussetzungen eines laufenden Auftrags verändern, muss auch der Kunde nachvollziehen können, was sich verändert hat und warum zusätzlicher Aufwand entsteht.

In diesem Fall hatte eine zunächst fehlende Information damit Auswirkungen auf mehrere Beteiligte gleichzeitig: Das Auktionshaus musste die Ausfuhr prüfen und die erforderliche Lizenz beantragen. Wir mussten unsere Zoll- und Versandabwicklung darauf abstimmen. Unser Verpackungsteam musste sich mit dem tatsächlichen Zustand des Objekts beschäftigen. Und unser Kunde musste wissen, warum der ursprünglich kalkulierte Ablauf nicht mehr ausreichte.

Verpackung und Zoll sind bei solchen Aufträgen näher beieinander, als man denkt

Gerade dieser Auftrag zeigt für uns etwas, das bei Kunsttransporten schnell übersehen wird.

Verpackung und Zoll erscheinen zunächst wie zwei getrennte Aufgaben. Auf der einen Seite steht das physische Objekt, auf der anderen stehen Dokumente und Vorschriften.

In der Praxis beginnen beide mit demselben Schritt: Wir müssen möglichst genau wissen, was wir vor uns haben.

Für das Verpackungsteam ist das wichtig, weil ein mehrere Jahrzehnte oder Jahrhunderte alter Gegenstand anders reagieren kann als ein neues Produkt. Konstruktion, Material und Zustand bestimmen, wie er geschützt werden muss.

Für die Zollabwicklung können andere Eigenschaften desselben Gegenstands entscheidend sein. Alter, Herkunft, Kategorie oder Wert können dazu führen, dass zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen notwendig werden.

Bei unserem Bild war die Sichtung deshalb nicht nur Vorbereitung für die Verpackung. Sie war gleichzeitig der Moment, in dem wir erkannten, dass auch auf der dokumentarischen Seite noch etwas fehlte.

Was wir aus diesem Auftrag mitnehmen

Normalerweise funktionieren die Abläufe mit den Auktionshäusern, mit denen wir regelmäßig arbeiten, sehr gut. Ist ein Objekt als Kulturgut relevant, erhalten wir die entsprechende Information frühzeitig oder wissen aufgrund des jeweiligen Auftrags bereits, dass dieser Punkt berücksichtigt werden muss.

Der Fall mit dem gerahmten Bild war eine Ausnahme.

Gerade deshalb ist er uns in Erinnerung geblieben.

Wir hatten nichts Exotisches vor uns. Kunstwerke abzuholen, empfindliche Objekte zu verpacken und internationale Sendungen einschließlich der notwendigen Zollabwicklung zu organisieren, gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Ungewöhnlich war, dass eine Information, die normalerweise am Anfang des Prozesses steht, diesmal erst nach der Abholung sichtbar wurde.

Standardisierte Abläufe bleiben für solche Aufträge wichtig. Aber kein Prozess kann garantieren, dass die Informationen, mit denen ein Auftrag beginnt, in jedem Fall vollständig sind.

Deshalb braucht es neben festen Abläufen auch Erfahrung mit dem tatsächlichen Gegenstand. Jemand muss erkennen können, wenn das Objekt vor ihm Fragen aufwirft, die in den vorhandenen Daten nicht beantwortet werden.

Bei diesem Auftrag war es der Rahmen.

Er führte dazu, dass wir die Verpackung genauer betrachten mussten, das Auktionshaus noch einmal in den Prozess einstieg, die Voraussetzungen für die Ausfuhr geprüft wurden, eine Exportlizenz beantragt werden musste und wir mit unserem Kunden noch einmal über den bereits kalkulierten Auftrag gesprochen haben.

Gute Prozesse sorgen dafür, dass ein Auftrag vorankommt. Erfahrung zeigt sich manchmal darin, zu erkennen, wann man nicht einfach weitermachen sollte.



MBE Blog

MBE Blog