Wenn eine Sendung die Grenze überschreitet, reist heute mehr mit als nur die Ware
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Was unsere Kunden gerade zur PPWR wissen wollen – und was wir ihnen bereits abnehmen können
„Was müssen wir denn jetzt eigentlich wegen der PPWR machen?“
Diese Frage hören wir gerade ziemlich oft.
Vor allem von Kunden, die regelmäßig in verschiedene europäische Länder versenden. Sie haben von Registrierungen und Meldepflichten gelesen, von Verpackungsdaten und Bevollmächtigten und möchten natürlich wissen, was davon für ihr eigenes Unternehmen relevant ist.
Ich kann die Unsicherheit gut verstehen, denn auch wir beschäftigen uns intensiv mit der praktischen Umsetzung. Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026, aber damit ist längst nicht jede Frage im täglichen Geschäft geklärt.
Gerade bei den Registrierungen in den einzelnen Ländern merken wir, dass die Umsetzung nicht so einfach ist, wie man sich das bei einer europäischen Regelung vielleicht vorgestellt hat.
Auch das Thema Bevollmächtigte beschäftigt uns. Gleichzeitig wird auf europäischer Ebene bereits über Vereinfachungen gesprochen.
Deshalb möchte ich auch gar nicht so tun, als hätten wir heute für jedes Land und jeden Warenstrom die fertige Antwort.
Bei einem anderen Punkt sind wir allerdings schon sehr viel weiter.
Bei den Verpackungsdaten.
Wir wollten nicht bis zum Jahresende warten
Wenn wir für einen Kunden verpacken und versenden, entstehen viele der Informationen, die künftig wichtig werden können, direkt bei uns.
Wir wissen schließlich, welchen Karton wir verwendet haben. Wir kennen seine Abmessungen und sein Gewicht. Wir wissen, welches Füll- oder weiteres Verpackungsmaterial hinzugekommen ist und in welches Land die fertige Sendung geht.
Deshalb haben wir angefangen, für die von uns eingesetzten Verpackungen eine eigene Datenbasis aufzubauen. Dort hinterlegen wir die entsprechenden Kartonagen und Materialien mit den uns vorliegenden Informationen.
Dazu gehören unter anderem Maße, Gewichte und Materialangaben.
Datenblätter und Konformitätsunterlagen unserer Lieferanten werden ebenfalls bei uns gesichert. Soweit entsprechende Angaben vorliegen, erfassen wir auch Informationen, die beispielsweise für die Beurteilung der Recyclingfähigkeit relevant sind.
Das war durchaus Arbeit.
Aber die Alternative wäre gewesen, irgendwann für Hunderte oder Tausende Sendungen rückwirkend herausfinden zu müssen, welche Verpackung wir eigentlich verwendet haben.
Das wollten wir nicht.
Wenn wir heute einen Karton einsetzen, können wir die Information heute erfassen. Und wenn wir wissen, dass die Sendung beispielsweise nach Frankreich gegangen ist, können wir auch diese Information direkt zuordnen.
So entsteht nach und nach eine Datengrundlage aus dem tatsächlichen Versand unserer Kunden und nicht aus einer nachträglichen Schätzung.
Zum Jahreswechsel bekommt jeder Kunde seinen eigenen Report
Aus diesen Informationen möchten wir zum Jahreswechsel für jeden Kunden einen individuellen Verpackungsreport erstellen.
Darin soll er sehen können, welche bei uns erfassten Verpackungen und Materialien seit Beginn unserer Erhebung 2026 für seine Aufträge eingesetzt wurden, in welchen Mengen und in welche Länder seine Sendungen gegangen sind.
Ich halte das für einen wichtigen Teil unserer Aufgabe.
Wenn wir den Verpackungsprozess übernehmen, können wir nicht erwarten, dass der Kunde Monate später selbst rekonstruiert, was wir für seine Sendungen verwendet haben.
Diese Arbeit können wir ihm abnehmen.
Natürlich bedeutet unser Report nicht, dass damit automatisch sämtliche PPWR-Pflichten des Kunden erledigt sind. Welche Registrierungs- oder Meldepflichten für ein Unternehmen tatsächlich bestehen, hängt von der jeweiligen Konstellation und dem Zielland ab. Wir ersetzen hier auch keine rechtliche Beratung.
Aber wenn unser Kunde für seine Meldungen Verpackungsdaten benötigt, soll er zumindest bei den Verpackungen, die wir für ihn eingesetzt haben, nicht bei null anfangen müssen.
Das ist der Teil, den wir beeinflussen können. Und deshalb kümmern wir uns darum.
Bei den Registrierungen ist die Situation schwieriger
Komplizierter wird es dort, wo unsere Kunden wissen möchten, wie sie sich in den einzelnen europäischen Ländern konkret registrieren müssen. Damit beschäftigen auch wir uns gerade intensiv.
Und hier erleben wir genau das, was unsere Kunden ebenfalls erleben: Eine europäische Verordnung bedeutet in der Praxis nicht automatisch, dass es für alles einen einzigen europäischen Weg gibt.
Nationale Systeme spielen weiterhin eine Rolle. Hinzu kommen Fragen rund um Zuständigkeiten und Bevollmächtigte. Gerade einen geeigneten Bevollmächtigten zu finden, ist in der Praxis nicht immer einfach. Gleichzeitig ist Bewegung in der Diskussion und mögliche Vereinfachungen stehen im Raum.
Deshalb möchte ich unseren Kunden an dieser Stelle nichts versprechen, was vielleicht einige Monate später schon wieder anders aussieht.
Wir verfolgen das Thema und versuchen natürlich, bei unseren internationalen Sendungen möglichst früh zu erkennen, wo Handlungsbedarf entstehen könnte.
Das kennen wir aus dem Zollgeschäft eigentlich ganz gut.
Wenn uns jemand sagt: „Das muss nach Großbritannien“, reicht uns diese Information schließlich auch nicht.
Wir müssen wissen, was verschickt wird, welchen Wert die Ware hat, woher sie stammt, wer Empfänger ist und ob es sich beispielsweise um einen Verkauf, ein Muster, eine Reparatur oder Messeware handelt.
Je früher solche Dinge geklärt werden, desto besser.
Bei der PPWR ist es im Moment ähnlich. Wir können noch nicht jede Frage abschließend beantworten. Aber wir können dafür sorgen, dass wir sie nicht erst stellen, wenn es zu spät ist.
Wir denken bei unserer Datenbasis schon über 2026 hinaus
Bei der ganzen Arbeit mit unseren Verpackungsdaten war uns noch etwas wichtig.
Wir möchten jetzt nicht viel Zeit investieren, nur um in zwei Jahren festzustellen, dass wir wieder von vorne anfangen müssen.
Deshalb schauen wir uns heute auch schon Themen an, die durch die PPWR erst später stärker relevant werden.
Dazu gehören beispielsweise der Leerraum in Verpackungen und die Frage, wie viel Füllmaterial tatsächlich notwendig ist. Auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und künftige Anforderungen an Rezyklatanteile bei bestimmten Kunststoffverpackungen haben wir auf dem Schirm.
Noch können wir nicht jede zukünftige Vorgabe vollständig in unserem System abbilden. Dafür fehlen teilweise noch konkrete Methoden und Detailregelungen.
Aber wir können unsere Daten heute schon so aufbauen, dass wir möglichst viel von dem erfassen, was später gebraucht werden könnte.
Das ist für mich eigentlich eine ganz normale unternehmerische Überlegung.
Wenn wir schon anfangen, dann möchten wir es so machen, dass wir möglichst nicht bei jeder neuen Anforderung alles wieder umbauen müssen.
Was hat das eigentlich mit Zoll zu tun?
Die PPWR ist natürlich keine Zollverordnung.
Trotzdem passt das Thema für mich sehr gut zum internationalen Versand.
Denn sobald Ware über Grenzen geht, kommt es darauf an, vorher zu wissen, was man tut.
Ein fehlendes Dokument, eine falsche Warenangabe oder eine ungeklärte Zuständigkeit fällt meistens nicht in dem Moment auf, in dem es noch bequem zu lösen wäre. Es fällt auf, wenn die Sendung bereits unterwegs ist oder irgendwo nicht weiterkommt.
Deshalb stellen wir im Zollgeschäft lieber vorher eine Frage mehr.
Mit der PPWR kommt nun eine weitere Ebene hinzu. Neben der Ware selbst müssen Unternehmen zunehmend auch die Verpackung und die dazugehörigen Informationen im Blick behalten.
Unsere Kunden fragen uns deshalb völlig zu Recht, was sie jetzt tun sollen.
Unsere Antwort darauf ist im Moment zweigeteilt.
Bei den Daten können wir schon sehr konkret helfen. Wir haben unsere Verpackungsbasis aufgebaut, erfassen die von uns eingesetzten Materialien und bereiten den individuellen Kundenreport vor.
Bei Registrierungen und einzelnen länderspezifischen Anforderungen schauen wir genauso genau hin, behaupten aber nicht, dass heute schon alles abschließend geklärt ist.
Ich finde diese Ehrlichkeit wichtig.
Mir wäre nicht wohl dabei, groß zu schreiben: „Wir lösen Ihre PPWR.“
So weit ist das Thema nicht.
Ich kann aber sehr wohl sagen:
Um das, was bei uns passiert, kümmern wir uns.
Unternehmererkenntnis: Nicht alles ist geklärt. Trotzdem kann man anfangen.
Natürlich wäre es uns lieber, wenn wir heute eine Liste hätten, auf der für jedes Land genau steht, was jeder unserer Kunden machen muss.
Die haben wir nicht.
Was wir aber haben, sind die Informationen aus unserem eigenen Prozess. Und genau dort haben wir angefangen.
Wir haben unsere Kartonagen erfasst, Materialinformationen zusammengetragen, Unterlagen unserer Lieferanten gesichert und unsere Prozesse so vorbereitet, dass wir die eingesetzten Verpackungen den Sendungen unserer Kunden zuordnen können.
Zum Jahreswechsel wollen wir daraus die ersten individuellen Kundenreports erstellen.
Und währenddessen beobachten wir weiter, was bei Registrierungen, Bevollmächtigten und den kommenden PPWR-Anforderungen passiert.
Ich glaube, mehr kann man in einer Situation, in der sich manche Dinge noch bewegen, auch gar nicht sinnvoll verlangen. Nicht abwarten und hoffen, dass irgendwann alles einfacher wird. Aber auch nicht so tun, als wäre schon alles geklärt.
Wir werden bei der PPWR sicher noch die eine oder andere Frage gemeinsam lösen müssen. Wenn die Daten bereits vorhanden sind, müssen wir dabei wenigstens nicht jedes Mal wieder von vorne anfangen.
Versenden Sie regelmäßig in verschiedene europäische Länder und fragen sich gerade ebenfalls, was Sie wegen der PPWR konkret tun müssen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Wir können keine rechtliche Beratung ersetzen. Aber wir können uns gemeinsam anschauen, wie Ihre Sendungen heute laufen, welche Verpackungsinformationen wir bereits für Sie erfassen und an welchen Stellen noch Fragen offen sind.
Und wenn wir eine Antwort selbst noch nicht haben, sagen wir das auch.
Dann schauen wir, wie wir gemeinsam weiterkommen.


